Überblick
- Was muss ich beachten?
- Pflegefall: Was jetzt?
- Information und Beratung
- § 7b SGB XI
- Finanzielle Unterstützung
- Geld für die Pflegegrade
- Hilfsmittel
- Pflegekosten/Steuer
- Umgang mit Patienten
- Gesundheit/Alter
- Pflegestufen/Pflegegrade
- § 14 SGB XI
- Maßnahmen/Altenpflege
- Rechte/Pflichten
- Familienpflegezeit
- Pflegepersonal
- Dikubitus
- Krankheiten im Alter
- Alzheimer
- Körperpflege bei Senioren
Pflegekosten und Steuer
Das deutsche Steuergesetz gibt Ihnen die Möglichkeit, außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend zu machen. Zu diesen Belastungen zählen auch die Ausgaben für die Altenpflege, wenn Sie einen gewissen Betrag überschreiten.
Die Grenze, ab der das für Sie relevant wird, hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem von Ihrem Einkommen und Ihren Familienverhältnissen. Bei Menschen mit Behinderung gibt es darüber hinaus Pauschalbeträge. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden Sie in § 33 EStG.
Der Prozentsatz der Ausgaben von Ihrem Gesamteinkommen, der als noch zumutbar angesehen wird, beginnt bei 1 %, wenn Sie bis 51.130 € verdienen und drei oder mehr Kinder haben und steigt bis 7 %, wenn Sie kinderlos sind und mehr als diesen Betrag verdienen.
Sammeln Sie auf jeden Fall Ihre Rechnungen und legen Sie im Zweifelsfall größere Ausgaben so zusammen, dass sie in das gleiche Kalenderjahr fallen. Für den Nach weis einer Pflegebedürftigkeit oder eingeschränkten Alltagskompetenz brauchen Sie zudem eine Bescheinigung von der Pflegekasse.