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Kosten Pflege

Pflegekosten und Steuer

Das deutsche Steuergesetz gibt Ihnen die Möglichkeit,  außergewöhnliche  Belastun­gen steuerlich geltend zu machen. Zu diesen Belastungen zählen  auch die Ausgaben  für die Altenpflege, wenn Sie einen gewissen Betrag überschreiten.

Die Grenze, ab der das für Sie relevant wird, hängt von mehreren Faktoren ab, vor allem von Ihrem Einkommen und Ihren Familienverhältnissen. Bei Menschen mit Be­hinderung gibt es darüber hinaus Pauschalbeträge. Die rechtlichen Grundlagen dazu finden Sie in § 33 EStG.

Der Prozentsatz der Ausgaben von Ihrem Gesamteinkommen,  der  als  noch  zumut­bar angesehen wird, beginnt bei 1 %, wenn Sie bis 51.130 € verdienen und drei oder mehr Kinder haben und steigt bis 7 %, wenn Sie kinderlos sind und mehr als diesen Betrag verdienen.

Sammeln Sie auf jeden Fall Ihre Rechnungen und legen Sie im Zweifelsfall größere Ausgaben so zusammen, dass sie in das gleiche Kalenderjahr fallen. Für den Nach­ weis einer Pflegebedürftigkeit oder eingeschränkten Alltagskompetenz brauchen Sie zudem eine Bescheinigung von der Pflegekasse.

Da man hier sehr leicht den Überblick verlieren kann, empfehlen wir Ihnen, dass Sie sich Unterstützung durch einen Steuerberater holen.

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