Gute 24 Stunden Pflege im eigenen Heim – bezahlbar!

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Rechtssicherheit zur 24 Stunden Plege

§ 7b SGB XI verständlich gemacht:

Beratung und Versorgungsplan

Wer sich um einen pflegebedürftigen Angehörigen kümmert, sollte seine Rechte kennen. Das beginnt beim § 7b SGB XI zur Pflegeberatung. Wir empfehlen Ihnen unbedingt einen Blick in dessen Bestimmungen zu werfen und geben Ihnen hier zur Einführung einen Überblick über seine Inhalte, besonders die darin festgelegten Aufgaben der Pflegeberatung:

Zur Pflegeberatung zählt auch, dass der Hilfebedarf auf eine der Pflegegrade fest­ gelegt wird. Dafür ist einerseits die Untersuchung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung und andererseits die Situation im Umfeld der pflegebe­dürftigen Person ausschlaggebend.

Mit den sich daraus ergebenden Informationen wird ein individueller Versorgungs­plan erstellt, der alle erforderlichen Sozialleistungen und medizinischen Maßnahmen enthält. Gegebenenfalls müssen die festgelegten Maßnahmen im Versorgungsplan genehmigt und regelmäßig kontrolliert sowie angepasst werden.

Dieser Versorgungsplan sollte möglichst ausführlich und an die örtlichen Gegeben­ heiten angepasst sein und der Vorstellung aller Beteiligten entsprechen.

Je nachdem, welche Leistungen erforderlich sind, müssen dazu auch weitere Stellen auf Landes- oder Bundesebene herangezogen werden.

Auf Wunsch können auch weitere Personen an der Pflegeberatung teilnehmen. Die Beratung ist aber auf jeden Fall für all diejenigen sinnvoll, die sich in Zukunft zu­ mindest teilweise um die pflegebedürftige Person kümmern werden.

Mehr Informationen und Beratung für pflegende Angehörige

In der Regel ist es gut, wenn Sie zusätzlich zur gesetzlich vorgeschriebenen Bera­tung weitere Hilfsangebote in Anspruch nehmen. Selbst bei einer optimalen Beratung gibt es einige Themen, bei denen Ihnen die offiziellen Stellen nur unzureichend oder gar nicht weiterhelfen können.

Ein wichtiges Thema ist die rechtliche Situation. In der stark belastenden Pflege­situation scheuen die meisten  davor  zurück,  ihr  Recht  vor  Gericht  einzufordern oder auch nur von einem Anwalt überprüfen zu lassen,  ob  alles  vorschriftsmäßig läuft. Erst bei gravierenden Fällen wie Behandlungsfehlern oder Übergriffen wird ein Rechtsbeistand eingeschaltet. Aber auch hier haben Sie die Möglichkeit sich  kos­ tenlos beraten zu lassen. Einer der Ansprechpartner ist die UPD, die unabhängige Patientenberatung Deutschland, die vom Sozialverband VdK, der  Verbraucherzen­trale und vom Verbund unabhängige Patientenberatung getragen wird. Sie ist zum Beispiel auch dann sehr hilfreich, wenn Deutsch nicht die Muttersprache ist.

Die emotionale Belastung ist für viele pflegende Angehörige sehr hoch und wird auch dadurch nicht gemildert, dass sie finanzielle Mittel und andere Hilfen vom Staat bekommen. In einer Selbsthilfegruppe oder einer ähnlichen Organisation be­ kommen Sie Unterstützung.

Sie müssen aber nicht unbedingt offensiv mit diesem Thema umgehen und sich die Hilfe von anderen Betroffenen holen. Je nach Persönlichkeit können Sie genauso da­ von profitieren, wenn Sie sich eingehend im Internet informieren oder Fachliteratur besorgen.

Wir möchten aber noch einmal betonen, dass Sie nur davon profitieren können, wenn Sie Ihren individuellen Fall objektiv einschätzen lassen, egal ob das durch ei­nen Fachmann geschieht oder ob Sie sich an Fachliteratur orientieren.

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